Versicherungen – wichtig und sinnvoll!

Skipperhaftpflicht-Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenereignisse, die sich bei Gebrauch der gecharterten Yacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko-Versicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen.

Skipperhaftpflicht-Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenereignisse, die sich bei Gebrauch der gecharterten Yacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko-Versicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen.
Wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften wollen, ist die Skipperhaftpflicht-Versicherung unerlässlich. Die normale Haftpflicht-Versicherung übernimmt diesen Schaden nicht. Weitere Bestandteile sind:

  • Charterausfalldeckung
  • Beschlagnahmedeckung
  • Hotel- und Transportkostendeckung

Erweiterte Berufsskipperhaftpflichtversicherung

Schützt Sie beispielsweise für den Fall, dass die Deckungssumme der Bootshaftpflichtversicherung nicht ausreicht oder sogar in bestimmten Fällen nicht leistet. Sie sind bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 2.000.000,00 EUR abgesichert.

Charterkautionsversicherung

Schützt Sie beispielsweise für den Fall, dass Ihre hinterlegte Kaution (in beliebiger Höhe) in Folge einer Grundberührung einbehalten wird.

Reiserücktrittskostenversicherung

Schützt Sie vor finanziellen Risiken z. B. für den Fall, wenn eines Ihrer Crewmitglieder aus Krankheitsgründen an dem gebuchten Chartertörn in der nächsten Woche nicht teilnehmen kann.

Auslandsreisekrankenversicherung

Schützt Sie beispielsweise für den Fall, dass Ihre im Ausland entstandenen Krankheitskosten von Ihrer Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Reisepreisabsicherungsversicherung

Schützt Sie vor dem finanziellen Risiko beispielsweise bei Nichterbringung der Leistung des Vercharterers.